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   BSG, 26.08.1971 - 9 RV 386/70   

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https://dejure.org/1971,4419
BSG, 26.08.1971 - 9 RV 386/70 (https://dejure.org/1971,4419)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1971 - 9 RV 386/70 (https://dejure.org/1971,4419)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1971 - 9 RV 386/70 (https://dejure.org/1971,4419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unmittelbare Kriegseinwirkung - Nachträgliche Auswirkung kriegerischer Vorgänge - Kriegseigentümlicher Gefahrenbereich - Hantieren mit Kriegsmunition - Verantwortungsreife - Aufsichtspflichtverletzung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BSG, 12.06.2001 - B 9 V 5/00 R

    Kriegsopferversorgung - Prozeßvertretung - Landesversorgungsamt -

    Für die Beurteilung dieser Frage sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (vgl BSGE 1, 72, 76; BSGE 16, 216, 219 ff; BSG, Praxis 1969, 179 sowie BSG, Urteil vom 26. August 1971 - 9 RV 386/70 - unveröffentlicht).

    Für die Abwägung, inwieweit das Verhalten eines Jugendlichen als eine von mehreren Ursachen zum Erfolg - also zur Selbstschädigung - beigetragen hat, geht es nicht darum, ob und inwieweit der Betreffende ein Unrechtsbewußtsein hatte und ihm sein Verhalten - wie im Strafrecht - vorzuwerfen ist, auch nicht darum, ob er objektiv fahrlässig wie im Zivilrecht (§ 276 BGB) einem anderen oder sich selbst Schaden zugefügt hat, sondern nur darum, inwieweit der kriegseigentümliche Gefahrenbereich im Einzelfall zum Zeitpunkt des Unfallereignisses (noch) bestand und die Gefahr subjektiv von dem Beschädigten erkannt worden ist oder nach Lage der Umstände hätte erkannt werden müssen - subjektive Erkennbarkeit -, so daß er dementsprechend sein Verhalten hätte einrichten und die Gefahr vermeiden können (vgl BSGE 16, 216, 220; BSG, Urteil vom 21. Januar 1959 - 11/9 RV 1328/56 in SozEntsch BSG 9/3 § 1 Nr. 8; sowie BSG Urteile vom 25. April 1961 - 11 RV 1008/60 aaO und 26. August 1971 - 9 RV 386/70 - unveröffentlicht).

    Bei einem 14 1/2-jährigen hat das BSG dies im Hinblick auf dessen kindliche Unbekümmertheit verneint (vgl BSG Nr. 29 zu § 5 BVG) bzw bezweifelt (vgl Urteil vom 26. August 1971 - 9 RV 386/70 unveröffentlicht).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2000 - L 7 V 1/97

    Anspruch auf Versorgungsgrundrente im Rahmen der Teilversorgung; Rente aus der

    Entgegen der Auffassung des Beigeladenen ist durch den Transport des Kampfmittels vom Fundort nach Hause durch den Kläger der Gefahrenbereich nicht aufgehoben worden, da die Verlagerung eines Kampfmittels an einen anderen Ort - selbst durch den Verunglückten - nicht die Verbindung mit dem eigentlichen Kriegsgeschehen löst (vgl. BSG Urteil vom 26.08.1971, 9 RV 386/70; vom 15.08.1967, 10 RV 140/65; Urteil vom 10.11.1960, 9 RV 367/59).

    Das Hantieren eines Jugendlichen an einem Kampfmittel ist nach gefestigter Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur dann als wesentliche Bedingung für eine Explosion zu bewerten, wenn der Jugendliche die Gefährlichkeit des Sprengkörpers objektiv und subjektiv erkennen und auch nach dieser Erkenntnis hätte handeln können (vgl. BSG-Urteil vom 26.08.1971, 9 RV 386/70; Urteil vom 10.06.1955, 10 RV 390/54, BSGE 1, 72 ff.).

  • BSG, 24.11.1976 - 9 RV 22/76
    In solchen Fällen müssen Kampfhandlungen und damit zusammenhängende Maßnahmen (5 5 Abs. 1 Buchst. a und b BVG) einen kriegseigentümlichen Gefahrenherd verursacht haben, und dieser muß sich nachträglich, also ohne zeitlichen, unter Umständen auch ohne örtlichen Zusammenhang mit dem Kriegsgeschehen (8505 6, 102, 103; BSG, BVBl 1964, 114; SozR Nr. 29 zu 5 5 BVG = Breithaupt 1971, 550; Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1971 - 9 RV 386/70), schädigend ausgewirkt haben (8568 1, 72, 75; 5, 116, 118; 6, 188, 190 ; 7, 183, 184 : SozR Nr. 18 zu 9 5 BVG; BVBI 1964, 114; SozR Nr. 29 zu 5 5 BVG).
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